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Corona 25.01.2022

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Neuer Lockerungsschritt ab 26. Juni

Die Lockerungen ab Samstag 26. Juni sehen wie folgt aus:

  • Keine Einschränkungen mehr für kulturelle Aktivitäten (inkl. Chorsingen) ausser Contact Tracing bei Indoor-Anlässen (Proben, Versammlungen, nicht-öffentliche Anlässe etc.) – somit entfallen Personenobergrenze, Maskenpflicht oder Abstand; es ist im Moment dennoch zu empfehlen, im Sinne der laufenden Übergangsphase gängige Massnahmen zu treffen, wo möglich/sinnvoll/vertretbar (z.B. Desinfektionsmittel, Lüftung etc.).
  • Für öffentliche Veranstaltungen (Konzerte, Ständchen, Gottesdienste etc.), die ein Covid-Zertifikat als Nachweis verlangen, gelten bis max. 1000 Teilnehmende keinerlei Einschränkungen. Ab 1000 Teilnehmenden ist eine kantonale Bewilligung einzuholen. Ein Schutzkonzept, das die Eingangskontrolle des Zertifikats definiert, ist vorzulegen – es ist auch hier zu empfehlen, bisherige Massnahmen beizubehalten, wo möglich/sinnvoll/vertretbar.
  • Für Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gelten folgende Personenobergrenzen: 1000 Teilnehmende (sitzend) – resp. 500 (draussen) oder 250 (drinnen), falls das Publikum sich frei bewegt. Es dürfen max. 2/3 der verfügbaren Kapazität genutzt werden. Konsumation (Essen, Trinken etc.) am Sitzplatz ist nur gestattet, wenn das Contact Tracing sichergestellt ist. Tanzaktivitäten bleiben den Aufführenden vorbehalten, für das Publikum ist (Mit-)Tanzen verboten.


Dokumente des BAG:

Übersicht Massnahmen ab 26. Juni

Häufig gestellte Fragen


Gemäss Info-Mail des Verbands Chorleitung Nordwestschweiz, Angaben ohne Gewähr